Hilfe mit Herz

Kollegiales Umfeld und Abwechslung sind zwei Hauptmerkmale im Gesundheitswesen. Wir tun das was wir tun mit Liebe. Ein Lächeln kann ansteckend wirken.

Kein Zeitdruck

Uns ist wichtig, dass all unsere Mitarbeiter/innen Ihre Aufgaben mit Sorgfalt und Hingabe erledigen. Ohne Zeitdruck und anderen negative Ablenkungen.

Persönlich & Kollegial

Wir legen großen Wert auf ein freundliches Miteinander. Der respektvolle Kontakt zwischen allen Mitarbeiter/innen ist nicht nur wichtig sondern Pflicht.

Betreuungskraft für ambulante Dienste gem.
§45a SGB XI (§8 AnFöVo)

Sie würden gerne in der Betreuung arbeiten, besitzen aber noch keine passende Qualifikation?

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVo) am 01.01.2017 haben sich die Bedingungen für die Tätigkeit in der ambulanten Betreuung von Senioren verändert.

Auf Basis dieser hier angebotenen Basisqualifizierung können Sie als Betreuungskraft im ambulanten Dienst die zu betreuenden Personen in ihren Alltagsaktivitäten unterstützen.

Zielgruppe:

  • Personen, die Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen haben
  • Personen, die eine Umschulung planen
  • Helfer in der Pflege ohne Qualifizierung

Die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §45a SGB XI hat folgende Inhalte:

  • Basiswissen über Krankheit- und Behinderungsbild
  • Basiswissen zum Gesetze über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Angemessenes Grund- und Notfallwissen im Umgang mit
  • Pflegebedürftigen
  • Wahrnehmung des Sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Haushaltsführung und Hauswirtschaft
  • Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag

Dauer:

  • 40 Unterrichtsstunden Theorie
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